Abstinenznachweis im Rahmen der Fahrereignungsbegutachtung (MPU)
Die Durchführung eines Abstinenznachweises als Voraussetzung für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle verlangt spezifische Anforderungen an die Qualifikation bezüglich der Probenahme für forensischtoxikologisches Untersuchungsmaterial und deren Analytik (1). Im Rahmen unserer labormedizinischen Leistungen bieten wir ein umfangreiches Serviceangebot mit Informationsmaterial, Analytik sowie fachlicher Beratung.
Unser toxikologisches Labor ist nach DIN EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert.
Die Beurteilungskriterien stellen hohe Ansprüche an Analytik und Probenahme. Diese müssen schon ab Beginn des Abstinenzprogramms genau eingehalten werden, damit die Voraussetzungen für ein positives Gutachten gelegt werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Belehrungsgespräch mit dem Klienten
- Vertrag zwischen probenehmender Stelle und Klient
- Probenahme spätestens am Folgetag der Einbestellung; die Urinabgabe unter Sicht
- exakte Dokumentation der gesamten Probenahme
- Proben forensisch gekennzeichnet einsenden
- Erstellung eines Abschlussberichts über den Abstinenzzeitraum durch die durchführende Stelle
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) listet in der Anlage 4a die Personen mit entsprechender Eignung auf.
Die Durchführung des Programms darf nicht durch folgende Personen erfolgen:
- einen persönlichen Rechtsvertreter
- den behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt)
- eine (suchttherapeutische) Beratungsstelle
- einen Therapeuten, einen Berater des Klienten oder vertraglich mit diesen verbundene Personen oder Stellen
Allgemeine Anfrage zur Fahreignungsbegutachtung an:
Wenn Sie die Probenahme nicht selbst durchführen können, übernehmen unsere Ansprechpartner innerhalb des LADR Laborverbundes die Probenahme von Patienten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei den jeweiligen Laboren.
LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen, Geesthacht T. 04152 803-0 |
Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm |
LADR Laborzentrum Baden-Baden T. 07221 2117-0 |
Dr. med. Dietmar Löbel |
LADR Laborzentrum Bremen T. 0421 4307-300 |
Dr. med. Ruth Hiller |
LADR Laborzentrum Hannover T. 0511 90136-0 |
Wolfrum Ziegler |
LADR Laborzentrum Neuruppin T. 03391 3501-0 |
Dr. med. Kurt-Herbert Jung |
LADR Laborzentrum Nord, Flintbek T. 04347 9080-100 |
Dr. med. Wigbert Schulze |
LADR Laborzentrum Nord-West, Schüttorf T. 05923 9887-100 |
Dr. med. Andreas Herzog |
LADR Laborzentrum Nord-West, Zweigpraxis Leer T. 0491- 454590 |
Dr. med. Erich Schott |
LADR Laborzentrum Recklinghausen T. 02361 3000-0 |
Dr. rer. nat. Andreas Schütz |
Die Analytik beinhaltet ein umfangreiches Paket zum Teil kostenfreier Serviceleistungen. Unser zertifizierter Kurierdienst bietet eine flexible Probenabholung.
Abwesenheiten und Urlaub beachten!
In der Regel wird ein Zeitraum von 6 oder 12 Monaten festgelegt. Die Einbestellungen im Rahmen des Abstinenzprogramms erfolgen spontan und unvorhersehbar. Der Klient ist dafür verantwortlich, jederzeit erreichbar zu sein. Besonders in den ersten 2 Wochen besteht absolute Anwesenheitspflicht. Meldet sich der Klient ab, darf er nicht mehr als 6 Wochen am Stück abwesend sein.
Während des Programms darf die maximale abgemeldete Abwesenheit von 8 Wochen pro Jahr unabhängig von der Ursache aber nicht überschritten werden. Die Nichtabgabe von Urin oder positive Tests führen zum sofortigen Abbruch des Programms. Dieses kann jedoch im Anschluss erneut gestartet werden.
Zu jedem Termin ist der Ausweis mitzubringen.
Im Urin wird die Kreatininkonzentration des Urins ermittelt. Diese darf den Grenzwert von 20mg/dl nicht unterschreiten. Bei einem geringeren Kreatininwert folgt die Nichtanerkennung der Probe, was nur einmal im Verlauf des Programms auftreten darf. Auch Haare stellen ein geeignetes Untersuchungsmaterial zur Überprüfung eines Drogenkonsums bzw. als Abstinenzbeleg dar(1).
Haaranalysen können besonders bei vorhersehbarer längerer Abwesenheit/Verhinderung herangezogen werden. Wichtig ist die lückenlose Kontrolle des Abstinenzzeitraumes. Die maximale zu analysierende Haarlänge für die Probenahme hängt von der zu untersuchenden Substanz ab. Für eine Untersuchung auf Drogen werden bis 6 cm lange Haare eingesetzt. Soll die Alkoholabstinenz überprüft werden, darf die zu untersuchende Haarlänge maximal 3 cm betragen. Eine kurze Anleitung zur Haarentnahme wird in der Abb.1 dargestellt.
Zur Haarentnahme bieten wir ein Entnahmeset (Best.-Nr.114238) über unseren Partner Intermed an.
In speziellen Fällen entscheiden die individuellen Rahmenbedingungen über die Art des Untersuchungsmaterials.
Anleitung zur Haarprobeentnahme
Bestimmungsgrenzen der Analyten
Verändert nach „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ (1) von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) (3. Auflage, S. 272f).
Substanzklasse | Urin[ng/ml] | Haare[pg/mg] |
---|---|---|
Amphetamine | ||
Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDEA, MDA | 50 | 100 |
Benzodiazepine | ||
Diazepam | (50) | 50 |
Nordiazepam | 50 | 50 |
Oxazepam | 50 | 50 |
Alprazolam | 50 | |
Hydroxy-Alprazolam | 50 | |
Bromazepam | (50) | 50 |
Hydroxy-Bromazepam | 50 | |
Flunitrazepam | 50 | |
7-Aminoflunitrazepam | 50 | 50 |
Lorazepam | 50 | 50 |
Cannabinoide | ||
THC-COOH (nach Hydrolyse) | 10 | |
THC | 20 | |
Cocain | ||
Benzoylecgonin | 30 | |
Cocain | 100 | |
Opiate | ||
Morphin (Codein, Dihydrocodein und 6-Monoacetylmorphin in Haaren) | 25 | 100 |
Methadon | ||
EDDP | 50 | |
Methadon | (50) | 100 |
Ethylglucuronid | 100 | 7 |
In den Beurteilungskriterien werden Qualitätsmerkmale für die eingesetzten Analysemethoden vorgeschrieben. Die geforderten Targetanalyten und die Mindestanforderungen an die Bestimmungsgrenzen für chromatische, identifizierende Verfahren im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung (1) sind in Tab. 1 dargestellt.
Der Fachbereich Toxikologie des LADR Zentrallabors Dr. Kramer & Kollegen ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für forensische Zwecke im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik akkreditiert (D-PL-13107-01-00).
Literatur: 1. Schubert, Wolfgang/Dittmann, Volker/Brenner-Hartmann, Jürgen: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung –Beurteilungskriterien. Bonn 3. Auflage 2013.
Bezeichnung | Best.-Nr. |
---|---|
Auftragsschein Analytik bei Fahreignungsdiagnostik | 111734 |
Doppelkammerbeutel für forensische Proben | 108459 |
Entnahme- und Versandmaterial-Formular (Toxikologie/Drogenanalytik) | 900026 |
Haarentnahmeset | 114238 |
Merkblatt für Patienten | 110906 |
Urinbecher mit Transfereinheit inklusive Vacuette | 262273 |
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