Wir machen Qualitätsmanagement für POCT im Krankenhaus einfach: Mit Easy POCT QM

In der Regel wird das für den Betrieb von POCT notwendige Qualitätsmanagement von einzelnen Mitarbeitenden auf den Stationen zusätzlich „mitgemacht“. Dabei wird deren Arbeitskraft und Expertise dringend für pflegerische oder andere Tätigkeiten in der unmittelbaren Patientenversorgung benötigt. Easy POCT QM sorgt für die nötige Entlastung.

Ein RiliBÄK-konformes QM für POCT setzt ein Grundverständnis des Qualitätsmanagements und seiner Bedeutung bei möglichst allen Mitarbeitenden voraus. Kurz: QM für POCT muss von den Mitarbeitenden in den einbezogenen Bereichen „gelebt werden“ und kann so auf viele Schultern verteilt werden. Easy POCT QM sorgt für die nötige Sensibilisierung.

Easy POCT QM ist ein Angebot von LADR hospital

Mit Easy POCT QM machen wir es Krankenhäusern einfach, Qualitätsmanagement (QM) für Point of Care Testing (POCT) so zu leben, dass sie die gesetzlichen Vorgaben leichter erfüllen können.

Die wichtigsten Vorteilen für Krankenhäuser im Überblick:

  • Die QM-Dokumente Ihrer Klinik sind immer auf aktuellem Stand verfügbar.
  • Der POCT-Betrieb ist nachhaltig gesichert, somit auch die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.
  • Die Mitarbeitenden auf Station gewinnen mehr Zeit für die Patientenversorgung.

Easy POCT QM: Die Module

Wir holen Krankenhäuser dort ab, wo sie mit ihrem Qualitätsmanagement für POCT stehen. Zu Beginn der Zusammenarbeit findet in der Klinik bzw. auf den Stationen, die POCT betreiben, eine Bestandsaufnahme durch unsere Expertinnen und Experten statt.

Auf Basis dieser Analyse erstellen wir für die Klinik ein individuelles Konzept. LADR hospital unterstützt beratend in der Umsetzung und bietet Schulungen für die Mitarbeitenden auf den Stationen an.

Für das fortlaufende Qualitätsmanagement stellt LADR hospital eine webbasierte Plattform zur Verfügung, auf der die Klinik-Mitarbeitenden 24/7 alle QM-relevanten Dokumente stets auf aktuellstem Stand vorfinden.

Darum ist ein einfaches und zuverlässiges Qualitätsmanagement für POCT so wichtig

Die Nutzung von POCT ist an rechtliche Bedingungen geknüpft. Einschlägige Vorschriften wie das Medizinproduktegesetz (MPG) oder die Medizinproduktebetreiberverordnung (MP-BetreibVO) sind einzuhalten. Zudem fordert die Bundesärztekammer mit ihrer „Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ (RiliBÄK) von allen Nutzerinnen und Nutzer labormedizinischer Verfahren in der Heilkunde ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem. Sämtliche Vorgaben in dieser Richtlinie, die im Medizinproduktegesetz verankert wurde, sind damit auch für den POCT-Bereich in Krankenhäusern verbindlich.

Mängel im Qualitätsmanagement können schnell dazu führen, dass die verbindliche Auditierung (mit großem Aufwand) wiederholt und empfindliche Strafgelder gezahlt werden müssen. Bei erneutem Nicht-Bestehen droht die Stilllegung der POCT-Geräte.

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