Abstammungsgutachten / Vaterschaftstests

Vaterschaftstest wie geht das?  - Abstammungsgutachten aus dem Fachlabor!

Ein Vaterschaftstest kann auch privat in Auftrag gegeben werden. Es sind allerdings ein paar gesetzliche Vorgaben zu beachten.

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Bitte besuchen Sie unsere separaten Webseiten für die entsprechenden Kontaktdaten:
Institut für Serologie & Genetik des LADR MVZ Dr. Kramer & Kollegen mit Betriebsstätten in:

Die Erstellung von Vaterschaftstests ist durch das Gendiagnostik-Gesetz geregelt. Die wichtigste Vorgabe lautet: Es müssen alle beteiligten Personen einverstanden sein und dies schriftlich im Rahmen der Probenentnahme bei einer neutralen Person (in der Regel beim Arzt) bestätigen. Bei minderjährigen Personen müssen alle sorgeberechtigten Personen zustimmen. Somit sind heimliche Vaterschaftstests aus z. B. „sichergestellten Zahnbürsten“ verboten und strafbewehrt.

Ein Vaterschaftstest ist eine individuelle Angelegenheit. Unsere Fachleute beraten Sie gerne (T. +49 4152 803162) um mit Ihnen für Ihren Fall die beste Vorgehensweise festzulegen.

Aufträge und Informationen zur Erstellung eines Abstammungsgutachtens finden  auf unserer hierfür eingerichteten Web-Seite (www.abstammung.de).

Unsere gerichtsverwertbaren Abstammungsgutachten für Privatpersonen und Jugendämter erstellt das zu unserem Laborverbund gehörige Institut für Serologie und Genetik mit seinen drei Fachgutachtern. Mit einem Gutachten erstellt durch das DAkkS akkreditierte Institut für Serologie und Genetik erhalten Sie ein Abstammungsgutachten das vollumfänglich dem Gendiagnostik-Gesetz entspricht und somit auch für die Verwendung bei Gericht und Jugendamt geeignet ist.

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