Neue Leistungen im Rahmen der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ab 01.09.2019

Durch Beschluss des Bewertungsausschusses können ab dem 01.09.2019 Untersuchungen zur PrEP bei Versicherten mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden.

Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 01920 bis 01936 sind Leistungen aus dem Abschnitt 1.7.8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und zählen somit zu den extrabudgetären Präventionsleistungen. Die GOPen 01920 bis 01922 EBM (Beratung, Einleitung und Kontrolle einer PrEP) können nur von Vertragsärzten berechnet werden, die über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gem. Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag verfügen.

Generell dürfen alle Vertragsärzte eine PrEP durchführen, die über eine Genehmigung ihrer KV gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Ärzte,
die in HIV-Schwerpunktpraxen tätig sind. Zudem können Allgemeinmediziner, Hausarztinternisten, Urologen, Gynäkologen, Hautärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner unter speziellen Voraussetzungen eine Genehmigung erhalten.

Bei der Abrechnung der Leistungsziffern sind seitens der behandelnden Ärzte diverse obligate Leistungsinhalte zu beachten, z.B. der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt. Anspruchsberechtigte Versicherte erhalten nach ärztlicher Beratung und Ausschluss der Kontraindikationen eine medikamentöse Präexpositionsprophylaxe. Dies umfasst auch die erforderlichen Untersuchungen vor und während der Anwendung. Grundlegend ist hier ein HIV-Test, um sicher zu gehen, dass die Person noch nicht mit dem HI-Virus infiziert ist. Zusätzlich kann auch eine risikoadaptierte Untersuchung auf weitere Geschlechtskrankheiten wie Syphilis (Lues), Gonorrhoe und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik durchgeführt werden.

Als Laborleistungen sind die GOPen 01930 bis 01936 EBM festgelegt, die im Zusammenhang mit der PrEP durch Labormediziner abgerechnet werden können.

Im Einzelnen sind es:

  • 01930 Bestimmung Kreatinin im Serum (zweimal im Krankheitsfall)
  • 01931 Nachweis von HIV-1 und HIV-2 Antikörpern (einmal im Behandlungsfall)
  • 01932 Nachweis von HBs-Antigen und HBc-Antikörpern (einmal im Krankheitsfall)
  • 01933 Nachweis von HBs-Antikörpern ohne dokumentierte Impfung gegen Hepatitis B (einmal im Krankheitsfall)
  • 01934 Nachweis von HCV-Antikörpern (höchstens zweimal im Krankheitsfall)
  • 01935 Nachweis von Treponema-Antikörpern (Lues-Suchreaktion) (einmal im Behandlungsfall)
  • 01936 Nachweis von Neisseria gonorrhoeae und/oder Chlamydien mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren (NAT) (einmal im Behandlungsfall)

Die Entwicklung der GOPen 01920 bis 01936 wird vom Bewertungsausschuss nach dem Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten zwei Jahre geprüft. Die Vergütung der Leistungen aus dem Abschnitt 1.7.8 EBM erfolgt zunächst bis zum 30. September 2021 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Ausdrücklich bitten wir darum, dass auf den Überweisungsscheinen für Laboruntersuchungen der Hinweis „PrEP“ deutlich vermerkt wird. Nur so ist im Rahmen der KV-Quartalsabrechnung eine eindeutige Zuordnung zu den GOPen möglich.

Abrechnungen

GOP Beschreibung Bewertung
EBM-Abschnitt 1.7.8 (ab 1. September 2019) extrabudgetäre Präventionsleistungen
01920 Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP 115 Punkte / 12,44 Euro je vollendete 10 Minuten 3x im Krankheitsfall (4 Quartale)
01921 Einleitung einer HIV-PrEP 115 Punkte / 12,44 Euro 1x im Krankheitsfall (4 Quartale)
01930 Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP (frühestens 4 Wochen nach Einleitung einer PrEP berechnungsfähig) 3 Punkte / 0,32 Euro 2x im Krankheitsfall (4 Quartale)
01931 Nachweis von HIV-1- und HIV-2-Antikörpern und von HIV-p24-Antigen im Rahmen einer PrEP 41 Punkte / 4,43 Euro 1x im Behandlungsfall (1 Quartal)
01932 Nachweis von HBs-Antigen und HBc-Antikörpern vor Beginn einer PrEP 105 Punkte / 11,36 Euro 1x im Krankheitsfall (4 Quartale)
01933 Nachweis von HBs-Antikörpern vor Beginn einer PrEP ohne dokumentierte Impfung gegen Hepatitis B 51 Punkte / 5,51 Euro 1x im Krankheitsfall (4 Quartale)
01934 Nachweis von HCV-Antikörpern - vor Beginn einer PrEP oder - während einer PrEP nur bei seronegativen Anwendern 91 Punkte / 9,84 Euro 2x im Krankheitsfall (4 Quartale)
01935 Nachweis von Treponemenantikörpern mittels TPHA/ TPPA-Test (Lues-Suchreaktion) und/oder Immunoassay nach individueller und situativer Risikoüberprüfung 42 Punkte / 4,54 Euro 1x im Behandlungsfall (1 Quartal)
01936 Nachweis von Neisseria gonorrhoeae und/oder Chlamydien in pharyngealen, anorektalen und/oder genitalen Abstrichen mittels NAT nach individueller und situativer Risikoüberprüfung im Rahmen einer PrEP ggf. einschl. Pooling der Materialien der Abstrichorte 320 Punkte / 34,63 Euro 1x im Behandlungsfall (1 Quartal)
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