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Sars-CoV-2 (2019-nCoV)defhlnomolekulargenetischer Erregernachweis (PCR)V.a. akute Infektion mit dem Sars-CoV-2-Coronavirus Für den KV-Bereich gilt die EBM GOP 32816 (Stand: 01.02.2020),
falls RKI-Kriterien erfüllt, einen Überweisungsschein Muster 10 mitschicken!
RKI Definition einer Verdachtsdiagnose:
COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmentiefe Atemwege:Bronchoalveoläre Lavage, Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert), Trachealsekretobere Atemwege:Nasopharynx-Abstrich, Spülung oder –Aspirat, Oropharynx-AbstricheSwab-oder transwab-Abstrichtupfer, z.B. Best.-Nr.: 105972 oder trockene Abstrichtupfer, Best.-Nr.: 203229 - Kein Abstrichtupfer mit Gel-Medium!siehe BefundberichtACHTUNG! Bei begründetem Verdacht besteht eine gesetzliche Meldepflicht nach IfSG für den behandelnden Arzt an das zuständige Gesundheitsamt. Liegt ein klinischer Verdacht vor oder wurde eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen, sind die Fälle mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen.
Offizielle Informationen des RKI zum neuen Coronavirus SARS-CoV-2
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Informationen auf unserer Webseite.
Coronavirus SARS-CoV-2 PCR in Ihrem LADR Labor
aflnoAk-Nachweis Abklärung/Nachweis einer bereits durchgemachten InfektionAntikörper-Bestimmung frühestens 4 Wochen nach möglichem Kontakt sinnvoll.
Akut-Diagnostik mittels PCR durchführen!1 mL Serum