Praktisches Vorgehen gemäß dem Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Untersuchungsproben zur genetischen Diagnostik dürfen erst dann entnommen werden, wenn die Patienten nach Aufklärung über Wesen und Tragweite der geplanten Untersuchung sowie angemessener Bedenkzeit schriftlich in die Untersuchung eingewilligt haben. Mit der Untersuchung kann erst begonnen werden, wenn diese Einwilligung dem untersuchenden Labor vorliegt.
GenDG zur praktischen Durchführung genetischer Diagnostik
Für eine vereinfachte Abwicklung bieten wir Vordrucke mit Durchschlag: |
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Einwilligungserklärung zur Durchführung genetischer Untersuchung gemäß GenDG |
Bestell-Nr. 111048 |
Einsendeschein genetische Untersuchungen
Einsendeschein pränatale genetische Untersuchungen
Einwilligung zur genetischen Beratung (Begleitschein zur Probeneinsendung)
Weiterleitung des Widerrufes der Einwilligung
Abrechnung
Humangenetische Leistungen sind bei entsprechender medizinischer Indikation Kassenleistungen.
Das Budget des einsendenden Arztes wird bei einer genetischen Untersuchung nicht belastet.