Toxikologische Arbeitsmedizin

Alkohol- und Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz erkennen

Piloten, Busfahrer, Lokführer oder Ärzte tragen in ihrem Beruf eine besondere Verantwortung: Andere Menschen vertrauen ihnen ihr Leben an, wenn sie in ein Flugzeug, einen Bus oder einen Zug steigen oder sich operieren lassen. Vor allem Alkoholkonsum ist ein weit verbreitetes Problem. Jeder zehnte männliche Erwachsene betreibt riskanten Alkoholkonsum oder ist alkoholabhängig.

Vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen können Unternehmen daher Arbeitnehmer im Rahmen betriebsärztlicher Untersuchungen hinsichtlich Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenmissbrauch testen lassen. Dies kann Teil des Einstellungsverfahrens sein oder in einem bestehenden Arbeitsverhältnis geschehen, entweder in regelmäßigen Abständen oder wenn der Verdacht auf eine Drogenabhängigkeit besteht, welche die Eignung des Beschäftigten infrage stellt.

Welche Substanzen untersuchen wir in welchem Probenmaterial?

Der direkte Nachweis des Alkoholabbauprodukts Ethylglucuronid ist mittlerweile auch in Blutproben oder Kapillarblut hochempfindlich möglich, sodass eine Abnahme einer Urinprobe unter Sicht nicht mehr erforderlich ist. Im Serum ist außerdem die Bestimmung von GGT (Gamma-Glutamyl-Transferase) und CDT (Carbohydrate-Deficient-Transferrin) möglich.

Bei Drogen- und Medikamentenscreenings suchen wir in Urin- oder Serumproben von Arbeitnehmern in der Regel nach den gängigen Substanzen gesucht wie:

  • Amphetaminen
  • Barbituraten
  • Benzodiazepinen
  • Cannabis
  • Kokain
  • Methadon-Metaboliten (EDDP) 
  • Opiaten

Einige Unternehmen verlangen den spezifischen Nachweis weiterer bestimmter Hypnotika und Rauschmittel wie beispielsweise von:

  • Methaqualon 
  • Phencyclidin
  • Propoxyphen 

Was Einsender beachten sollten

Die Vorgaben des Unternehmens sollten bei der Laboranforderung genau beachtet werden. Bei allen Untersuchungen ist zudem eine mögliche Probenmanipulation auszuschließen. Urinproben müssen daher unter Aufsicht genommen werden, alternativ kann Blut entnommen werden.  

In einigen Fällen ist abzuklären, ob ein Arbeitnehmer unter Einfluss von berauschenden Mitteln steht. Hier sollte die Probennahme umgehend erfolgen. Gegebenenfalls sollte in diesen Fällen sowohl Urin als auch Serum genommen werden.

Weitere Informationen zu Drogen- und Alkoholtests am Arbeitsplatz finden Sie in den Guidelines der European Workplace Drug Testing Society (EWDTS)

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