MPU Abstinenznachweis im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung

Wenn Sie Ihren Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren haben, müssen Sie in der Regel einen Abstinenznachweis als Voraussetzung für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erbringen. Das bedeutet, Sie müssen über eine anerkannte Stelle erfolgreich nachweisen, dass Sie in den vergangenen sechs bis zwölf Monaten keinen Alkohol bzw. Drogen zu sich genommen haben. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, eine MPU ohne den Abstinenznachweis zu bestehen.

Es ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen und der Zeitraum für den Abstinenznachweis von den zuständigen Behörden festgelegt werden. 

Wer darf den Abstinenznachweis für eine MPU erbringen?

Die Durchführung eines Abstinenzprogramms und die Probenentnahme für den Abstinenznachweis müssen gemäß den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) durch speziell qualifiziertes medizinisches Personal oder durch akkreditierte Laboren erfolgen.

Unser toxikologisches Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert und verfügt über die notwendige Expertise und Qualitätsstandards, um zuverlässige und gerichtliche verwertbare Ergebnisse zu liefern.

Behandelnde Ärzt*innen, Beratungsstellen und Rechtsvertreter*innen sind von der Durchführung des Abstinenznachweises ausgeschlossen. Nach den Beurteilungskriterien der Fahreignungsdiagnostik werden nur Belege von Fachärzt*innen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation anerkannt, die nicht gleichzeitig den betreffenden Patient*innen behandeln. Somit ist die Hausärzt*in nicht als geeignete Stelle für die Durchführung des Abstinenznachweises zugelassen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei den jeweiligen Laboren.

LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen, Geesthacht Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm
T. 04152 803-460
LADR Laborzentrum Baden-Baden Dr. med. Dietmar Löbel
T. 07221 2117-0
LADR Laborzentrum Bremen Dr. med. Ruth Hiller
T. 0421 4307-300
LADR Laborzentrum Hannover Wolfrum Ziegler
T. 0511 90136-0
LADR Laborzentrum Neuruppin Dr. med. Kurt-Herbert Jung
T. 03391 3501-0
LADR Laborzentrum Nord, Flintbek Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm
T. 04347 9080-100
LADR Laborzentrum Nord-West, Schüttorf Dr. med. Andreas Herzog
T. 05923 9887-100
LADR Laborzentrum Nord-West, Zweigpraxis Leer Dr. med. Erich Schott
T. 0491- 454590
LADR Laborzentrum Recklinghausen Dr. med. Dipl. Chem. Doris Bachg
T. 02361 3000-0

Abstinenznachweis im Rahmen einer MPU

Hier finden Sie Erläuterungen zum Vertrag zwischen Ihnen (als Klint*in) und der durchführenden Stelle, die ein Abstinenzprogramm im Rahmen der MPU oder ähnlichen rechtlichen oder forensischen Fragen durchführt. Wir weisen auch auf wichtige Verhaltensregeln hin. Ein stets respektvoller und höflicher Umgang miteinander ist für den Vertrag grundlegend. Der Vertrag basiert auf den Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung (4. Auflage Hrsg. DGVP/DGVM, 2022).

Auswahl des Probenmaterials

Die Klient*in entscheidet über das Probenmaterial, welches im Rahmen des Abstinenzprogrammes eingesetzt werden soll. Als Probenmaterialien stehen Haare, Blut und Urin zur Verfügung.

Haare können nur als Abstinenzbeleg verwendet werden, wenn die Kopfhaare lang genug und nicht gefärbt oder gebleicht sind. In Einzelfällen können Haare auch in Kombination mit Urin oder Blut Verwendung finden, z. B. wenn es zu längeren Abwesenheiten der Klient*in kommt. Hierzu bedarf es der Abstimmung mit der durchführenden Stelle. Vorteil der Haaranalytik ist, dass die Termine sehr gut planbar sind. Es ist allerdings zu beachten, dass es auch zu positiven Befunden auf Grund von Resthaaren aus der Konsumzeit oder Anhaftungen aus dem Umfeld kommen kann. Aus kosmetischer Sicht handelt es sich um einen Eingriff, der ggf. für Dritte sichtbar ist.

Blut kann nur im Rahmen von Abstinenzbelegen in Bezug auf Alkohol eingesetzt werden. Der Vorteil ist die einfache venöse Blutentnahme bis zu zwei Tagen nach der Einbestellung.

Urin kann zum Belegen einer Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabstinenz verwendet werden. Die Probennahme muss im Labor gemäß CTU (chemisch-toxikologischer Untersuchungen)-Kriterien unter Sicht erfolgen. Eine gleichgeschlechtliche Aufsichtsperson ist nicht zwingend erforderlich.
 

Festlegung des Zeitraums

Die Klient*in beantragt die Dauer des Abstinenzprogramms. 

Programmdauer Blut/Urin Haare Alkohol Haare Drogen
6 Monate Mindestens 4 Proben 2 Proben 1 Probe
12 Monate Mindestens 6 Proben 4 Proben 2 Proben
15 Monate Mindestens 7 Proben 4 Proben 3 Proben

Vorgaben der Begutachtungsstelle sind zu beachten. Zeitraum und die Mindestanzahl der Probennahme werden im Vertrag zwischen Klient*in und durchführende Stelle der Probennahme festgehalten. Für ein Programm mit Haarproben ist kein Vertrag erforderlich.

Einbestellung und Terminabsprache

Die Einbestellungen im Rahmen des Abstinenzkontrollprogramms erfolgen für Urin- und Blutproben spontan und unvorhersehbar. Die Klient*in ist verantwortlich, unter der im Vertrag angegebenen Telefonnummer jederzeit erreichbar zu sein und den Eingang von SMS zu kontrollieren. Eine Uhrzeit zur Probennahme wird vorgeschlagen, dies verkürzt die Wartezeiten.

Die Klient*in bestätigt den Eingang der Einbestellung per E-Mail (mpu(at)ladr.de) oder Kontaktformular

Die Probennahme muss für Urinproben spätestens am Folgetag nach Eingang der Benachrichtigung erfolgen. Bei Blutproben kann die Probennahme bis zu 2 Tage nach der Einbestellung erfolgen.

Nichterscheinen oder Fristversäumnis führen zum Abbruch des Programms. Dieses kann dann jedoch im Anschluss erneut gestartet werden.

Für die Terminabsprache der Haarprobennahme senden Sie eine Anfrage an die durchführende Stelle. Die Lücke in der Beobachtungszeit zwischen den Haarproben darf 2 Wochen nicht überschreiten.

Urlaub, Krankheit und begründete Fehlzeiten

Die CTU-Kriterien zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung regeln die Verfügbarkeit der Klient*in.

Programmlänge Max. Abwesenheit am Stück insgesamt
6 Monate 3 Wochen 4 Wochen
12 Monate 5 Wochen 8 Wochen

In den ersten und letzten 2 Wochen darf es keine mehrtägige Abwesenheit geben. Die Mitteilung über einen Urlaub/Auslandsaufenthalt usw. muss mindestens 3 Werktage vorher schriftlich bei der durchführenden Stelle vorliegen. Sollte aus beruflichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum die Verfügbarkeit unterbrochen sein, muss 3 Werktage vorher eine unterschriebene Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Ein Krankheitsfall muss am ersten Tag der Erkrankung gemeldet werden. Die Kopie der gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auf der auch der Tag der Krankmeldung angegeben ist, ist innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen. Die Tage der Krankmeldung und andere angekündigte Fehltage werden zur Abwesenheit addiert.

Achtung: Wenn die Einbestellung erfolgt ist, kann im Nachhinein keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr nach­gereicht werden! Akute Situationen (z. B. Einweisung ins Krankenhaus) bilden eine Ausnahme. Sollte dieser Fall eintreten, ist eine Bestätigung der Klinik für die durchführende Stelle nachzureichen, dass die Klient*in nicht im Stande war, fristgemäß zur Probenabgabe zu erscheinen.

In Einzelfällen kann geklärt werden, ob eine Haarentnahme zur Überbrückung von Abwesenheitszeiten in Frage kommt.

Probennahme und Identitätskontrolle

Die Klient*in muss sich durch einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel). In Zweifelsfällen erfolgt eine amtliche/polizeiliche Klärung der Identität vor der Probennahme. Zu jedem Termin ist derjenige Ausweis mitzubringen, dessen Nummer bei Vertragsabschluss notiert wurde. Zu den Probennahmen erfolgt die Befragung zu

  • ethanolhaltigen Lebensmitteln/Mundhygiene
  • Lebensmitteln mit Mohn, Hanf oder CBD
  • Passivkonsum/Exposition
  • Medikamenten

Der Urin darf durch Flüssigkeitsaufnahme nicht zu stark verdünnt sein, und die Flüssigkeitsaufnahme sollte 0,2 l in den letzten 1,5 – 2,5 Stunden nicht überschreiten. Wenn der Creatinin-Wert der Urinproben kleiner als 20 mg/dl liegt, wird zeitnah eine zusätzliche Probe entnommen. Die Blase sollte nicht direkt vor dem Termin entleert werden.

Die Probennahme von Urin erfolgt unter Sichtkontrolle. Probennehmer*in ist nicht zwingend des gleichen Geschlechts.

  • Vor der Urinabgabe müssen die Hände gewaschen werden.
  • Alle sichteinschränkenden Kleidungsstücke müssen gerichtet werden.
  • Sicht auf Körperaustrittsöffnung muss ungehindert sein.
  • Unterarme müssen sichtbar sein.

Bei der Entnahme von Haarproben muss ein ausreichender Abstand zum letzten Konsum vorliegen. Hierbei sollten bei 3 cm langen Haarproben für den Alkoholabstinenzbeleg mindesten 6 Monate vergangen sein, bei 6 cm langen Haaren für die Analyse auf Drogen möglichst 12 Monate. Die Verantwortung für den Termin der Probennahme trägt die Klient*in.

Körperhaare haben ein anderes Wachstumsverhalten und werden vollständig der Analyse zugeführt. Körperhaare sollen nur einmal zu Beginn des Programms verwendet werden. Achselhaare sind jedoch nicht für die EtG-Analyse verwertbar. 

Der Analysenumfang wird am Anfang des Programms von der Klient*in festgelegt. Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Zum Abstinenzbeleg für Alkohol können Blut- und Urinproben kombiniert werden.

Änderung von Daten

Sollten sich Daten der Patient*in ändern, die im Vertrag festgehalten wurden (insbesondere die Telefonnummer für die Einbestellung), ist dies umgehend schriftlich bekannt zu geben.

Ergebnisübermittlung

Das Ergebnis des Abstinenzprogramms (Urin/Blut) wird nur am Ende mit dem Abschlussbericht übermittelt. Einzelbefunde und Zwischenberichte sind separat und kostenpflichtig zu beantragen. 

Abbruch

Positive Nachweise führen zum sofortigen Abbruch des Programms. Des Weiteren erfolgt ein Abbruch bei unentschuldigtem Fehlen zur Urin- oder Blutabgabe. Bei wiederholten Terminverschiebungen wird das Programm abgebrochen, da unter diesen Umständen nicht mehr von einer ausreichend lückenlosen Alkohol- oder Drogenabstinenz über den zu Beginn vereinbarten Zeitraum ausgegangen werden kann. Bei Überschreitung der maximalen Zeit der Nichtverfügbarkeit wird das Programm ebenso beendet. 

Wenn bei der Abgabe von Urinproben der Creatinin-Wert zweimal unterhalb von 20 mg/dl liegt, ist das Programm abzubrechen. Bei Manipulation der Probe (z. B. Creatinin ≤ 5,6 mg/dl) wird das Programm ebenfalls vorzeitig beendet. Auch Konsumeinlassungen führen zum Abbruch.

Nach dem Abbruch des Programms kann umgehend ein neues Abstinenzprogramm gestartet werden.

Übertragung der Verfügungsgewalt der Probe

Mit dem Vertrag wird die Verfügungsgewalt der Probe auf die durchführende Stelle übertragen. Kostenpflichtige Auftragserweiterungen können trotzdem nur mit schriftlichem Auftrag der Klient*in erfolgen. Bei Zweitanalysen entscheidet die durchführende Stelle, in welchem Labor die Analyse durchgeführt wird. Hier werden auch Werte unterhalb der Cut-offs in die Bewertung einbezogen.

Allgemeine Hinweise zum Verhalten im Abstinenzprogramm

Medikamenteneinnahme

Falls Medikamente eingenommen werden, ist dies bei Probenabgabe mitzuteilen. Sollten Substanzen eingenommen worden sein, die den Regeln der CTU-Kriterien unterliegen, muss noch vor der Untersuchung der Probe ein ärztliches Attest vorliegen, das den zwingend notwendigen Einsatz dieser Medikamente verlangt. Andernfalls wird von willkürlicher Aufnahme dieser Substanzen ausgegangen.

Alkoholabstinenz im Alltag

Alkoholabstinenz heißt nicht nur der Verzicht auf alkoholische Getränke, sondern auch der Verzicht auf alkoholhaltige Lebensmittel (z. B. Desserts, Pralinen, weinhaltige Soßen und überreifes Obst), alkoholhaltige Mundhygienemittel oder Kosmetikartikel sowie alkoholhaltige Medikamente. Hierzu zählen ebenfalls die frei verkäuflichen pflanzlichen Arzneimittel auf Alkoholbasis. „Alkoholfreies“ Bier (auch alkoholfreier Sekt oder Wein) und länger geöffnete, vor allem naturtrübe Fruchtsäfte enthalten geringe Mengen Alkohol, die zum positiven Nachweis führen können. Der häufige Gebrauch von ethanolhaltigen Händedesinfektionsmittel kann ebenfalls zu positiven Tests führen, weshalb Desinfektionsmittel mit Isopropanol verwendet werden sollten.

Drogenabstinenz im Alltag

Jeglicher Konsum von Nahrungsmitteln, die Mohnsamen enthalten, kann zu einer positiven Opiatanalyse der abgegebenen Probe führen. Gleichfalls kann ein Konsum von Hanfprodukten positive Ergebnisse bei der Bestimmung von Cannabinoiden verursachen. Daher sollte die Aufnahme solcher Produkte ebenfalls vermieden werden. Der Aufenthalt in Räumlichkeiten, in denen Cannabis geraucht wird, sollte unbedingt vermieden werden, da das Einatmen cannabishaltiger Umgebungsluft ebenfalls zu einem positiven Cannabisresultat führen kann. CBD-haltige Produkte können Verunreinigungen enthalten und dürfen nicht verwendet werden. Auch Anhaftungen an Haaren durch Exposition oder Konsumreste im Umfeld können nachgewiesen werden. 

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