Diphtherie

Bereits der Krankheitsverdacht ist nach § 6 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden!

​Bei klinischer Verdachtsdiagnose ist eine sofortige Therapieeinleitung nötig (Antitoxingabe und Antibiotikagabe), die nicht durch Abwarten der Ergebnisse der Diagnostik verzögert werden darf.

Diagnostik

Indikation

Labor-Diagnostik

Hinweis

Überprüfung 
der Immunität

Antitoxin-IgG
-Antikörper-Test (Serum)

 

V.a. Erkrankung

Di​rektnachweis vor Beginn 
der Therapie (Nasen- und
Rachenabstrich vom Rand der Beläge
bzw. unter den Pseudomembranen)

Bei klinischer Verdachtsdiagnose ist eine sofortige Therapieeinleitung nötig. (Antitoxingabe und Antibiotikagabe) die nicht durch Abwarten der
Ergebnisse der Diagnostik verzögert werden darf.

Für weitere Infos bei V.a. Diphtherie-Erkrankung (Klinik, Therapie, etc.) siehe Links zum RKI und Konsiliarlabor.

Impfung

Siehe Impfkalender STIKO

Mehr Infos: 

LADR-Analyse
RKI-Ratgeber: Diphterie
Konsiliarlabor
Impfseiten des RKI (STIKO)
Impfstoffe (PEI)

Sie haben Fragen?
T: 04152 803-216
Fax: 04152 803-369
E-Mail: infektionen(at)ladr.de